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Das Kernnetz im Fokus: Fakten für die Region Aachen

Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz im Oktober 2024 genehmigt. Die Umsetzung des Netzes, d. h. die Umstellung von Bestandsleitungen und der Bau neuer Leitungen, erfolgt jedoch schrittweise, um flexibel auf die Entwicklung tatsächlicher Bedarfe reagieren zu können. Die Bedarfe für den Ausbau werden im Rahmen des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas und Wasserstoff von Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) angemeldet und durch die BNetzA genehmigt. Die FNB Gas werden der BNetzA zukünftig alle zwei Jahre einen aktualisierten NEP Gas und Wasserstoff vorlegen. Die Umsetzung des Kernnetzes erfolgt so bedarfsgesteuert. Eine fortlaufende integrierte Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Erdgas ist ab 2025 vorgesehen.
Für den Neubau oder die Umstellung einer Leitung muss die BNetzA einen Netzbetreiber als Vorhabenträger benennen. Die BNetzA hat derzeit nur für die Abschnitte, mit deren Umsetzung bis 2027 begonnen werden soll, bereits Vorhabenträger benannt. Danach bestimmt die BNetzA die Vorhabenträger für die weiteren Netzabschnitte.
Anbindung der Region Aachen
Die Region Aachen wird über die ‚H2ercules‘ Pipeline an das Wasserstoff-Kernnetz angeschlossen. Diese Neubauleitung verbindet unsere Region über die belgische Pipeline-Infrastruktur mit dem Importterminal Zeebrügge / Antwerpen. Auf deutscher Seite wird die Umsetzung der Neubauleitung in zwei Abschnitten erfolgen. Die Inbetriebnahme des ersten Abschnitts von der Übergabestation in Eynatten (BE) bis Weisweiler ist für Dezember 2028 geplant und wird durch Open Grid Europe (OGE) umgesetzt. Um den Verpflichtungen gegenüber den europäischen Partnern nachzukommen, wurde dieser Teil der Leitung vorgezogen. Eine Inbetriebnahme des zweiten Abschnitts von Weisweiler in Richtung Niederkassel, ist bis Ende 2031 geplant. Ein Vorhabenträger für diesen Abschnitt muss noch durch die BNetzA benannt werden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein Vorhabenträger rechtzeitig für den des zweiten Abschnitts der ‚H2ercules‘ Pipeline von Weisweiler nach Niederkassel benannt wird. Sollte wider Erwarten kein Fernleitungsnetzbetreiber Interesse am Bau dieser Pipeline haben, wird die BNetzA einen Vorhabenträger bestimmen, der das Teilstück bauen muss. Dieses Szenario ist jedoch aus verschiedenen Gründen unwahrscheinlich: In der chemischen Industrie entlang der Rhein-schiene sind große Wasserstoffbedarfe zu erwarten, zu deren Deckung Importe notwendig sein werden. Da sich die Umsetzung des Delta-Rhein-Corridors auf niederländischer Seite um vier Jahre verzögert, ist die Anbindung an den Hafen Zeebrügge / Antwerpen der Importkorridor, der am frühesten zur Verfügung stehen wird. Eine zeitnahe Umsetzung liegt daher im Interesse aller Stakeholder. Für potenzielle Abnehmer, die im Einzugsgebiet dieses Teilstücks liegen, bedeutet dies, dass sie vor Anfang der dreißiger Jahre nur über Verteilnetze und/oder dezentrale Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff versorgt werden können. Potenzielle Abnehmer sollten darum dringend mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber Kontakt aufnehmen, um mögliche Bedarfe anzumelden. Darüber hinaus sollten dezentrale Lösungen geprüft werden, ggf. gemeinsam mit anderen Unternehmen.
Trassenverläufe
Die BNetzA hat zwar das Kernnetz genehmigt, jedoch nicht genauen Trassenverläufe. Die Trassenverläufe werden in späteren Planungs- und Genehmigungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren) festgelegt, für die die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind. In der Region Aachen stehen derzeit zwei Varianten für einen möglichen Trassenverlauf des ersten Pipelineabschnitts zur Diskussion. Zum aktuellen Zeitpunkt (Dezember 2024) ist noch nicht klar, welche dieser Optionen umgesetzt werden soll.
Ein- und Ausspeisepunkte
Die Ein- und Ausspeisepunkte des Kernnetzes sind noch nicht festgelegt. Unternehmen, Verteilnetzbetreiber (VNB) und Kommunen haben die Möglichkeit Kontakt mit OGE aufzunehmen, um sich eine sogenannte „Abgriffstation“ zu sichern. Eine Abgriffstation ist eine Option auf einen Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz. Diese besteht für fünf Jahre und kann anschließend auf Wunsch verlängert werden. Mit einer Abgriffstation sind keine Abnahme-verpflichtungen oder eine weitergehende Anschlussleitung verbunden. Dabei gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Die Kosten für die Abgriffstation müssen übernommen werden.
- Da die Abgriffstationen in unterschiedlichsten Ausführungen umgesetzt werden können, ist es nicht möglich, pauschal eine Aussage über den Kostenrahmen zu treffen.
- Die Verfügbarkeit des Grundstücks für die Abgriffstation muss vorab geklärt sein.
Weitere Informationen finden sich unter H₂-Anschluss | OGE. Dort sind aktuell jedoch nur Leitungsabschnitte aufgeführt, deren Verlauf bereits feststeht. Die weiteren Abschnitte werden mit Voranschreiten der Planung ebenfalls aufgeführt.
Es ist positiv, dass für alle Stakeholder die Möglichkeit besteht, an das Kernnetz angeschlossen zu werden. Anders als es aus den ersten Karten des Kernnetzes hervorging, können auch weitere Regionen angeschlossen werden. Damit einher geht die Empfehlung, an alle Unternehmen, die den Einsatz von Wasserstoff in Erwägung ziehen, Kontakt mit den örtlichen VNB und dem zuständigen FNB aufzunehmen, um die Optionen für einen Anschlusspunkt zu klären. Es ist günstiger, sich bereits jetzt eine Abgriffstation zu sichern, als einen Anschlusspunkt bauen zu lassen, wenn das Kernnetz bereits in Betrieb ist. Dies erfolgt am sinnvollsten in Abstimmung mit dem Netzbetreiber vor Ort.
Zugang zu Wasserstoff aus dem Kernnetz
Der Zugang zu Wasserstoff aus dem Kernnetz erfolgt diskriminierungsfrei (§28n EnWG). Es gibt keine Bevorzugung einzelner Branchen, da die Kapazitäten nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden. Unternehmen können also unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit Wasserstoff über das Kernnetz beziehen.
Hochlaufentgelt
Das Entgelt für den Transport von Wasserstoff im Kernnetz soll noch im Jahr 2024 durch die BNetzA festgesetzt werden. Dies bis zum aktuellen Stand noch nicht erfolgt.
Anbindung von Wasserstoffverbrauchern abseits des Kernnetzes
Das genehmigte Kernnetz entspricht der ersten Ausbaustufe und soll kontinuierlich, bedarfsgesteuert auf Basis des NEPs weiterentwickelt werden. Analog zu den bestehenden Gasnetzen, wird die Versorgung mit Wasserstoff von circa 99% aller Unternehmen jedoch nicht direkt über das Kernnetz, sondern über die Verteilnetze, erfolgen. Bewertung Hier liegt eine große Schwachstelle der bisherigen Infrastrukturplanungen, da die Regulatorik für die Transport- (=Kernnetz) und Verteilnetze ist nicht zusammen erfolgt ist. Zwar ist es genehmigungsrechtlich innerhalb von vier Wochen möglich, eine Erdgasleitung zu einer Wasserstoffleitung umzuwidmen, der Rahmen für Betrieb und Finanzierung dieser Pipelines auf Verteilnetzebene fehlt jedoch. Dieser fehlende Rahmen führt zu einer Situation, in der die VNBs ihre Planungen nicht umsetzen können und ihren Kunden keine Angaben zur Höhe der zukünftigen Netzentgelte machen können. Wird an dieser Stelle nicht nachgebessert besteht das Risiko, dass große Teile der mittelständischen Industrie nicht mit Wasserstoff versorgt werden können.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Die Versorgung fast aller Unternehmen erfolgt über die Verteilnetze. Die Umstellung bzw. der Ausbau dieser Netze auf den Transport von Wasserstoff wird bedarfsorientiert erfolgen. Daher ist allen Unternehmen, die Erwägung ziehen größere Menge Wasserstoff für die Dekarbonisierung ihrer Prozesse zu nutzen, dringend empfohlen, Kontakt mit ihrem örtlichen Netzbetreiber aufzunehmen, und mögliche Bedarfe zu melden. Wenn der Unternehmensstandort von den Leitungen des Kernnetz‘ entfernt liegt, sollte die Möglichkeit einer dezentralen Versorgung geprüft werden. Ggf. kann es in diesen Fällen sinnvoll sein, dass ein Unternehmenskonsortium gemeinsam ein Elektrolyseurprojekt vorantreibt. Wir empfehlen dringend, in jedem Fall mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber Kontakt aufzunehmen, wenn die Möglichkeit einer Dekarbonisierung mit Wasserstoff erwogen wird. Wenn technologische Fragen offen sind, sollten Testanwendungen gefahren werden – vorausgesetzt diese Möglichkeit besteht.
Handlungsempfehlungen für Kommunen
Es empfiehlt sich für Kommunen, z. B. im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, in den Dialog mit ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber treten. Wenn Handlungsbedarf besteht, weil beispielsweise Unternehmen in der Kommune an das Wasserstoffnetz angeschlossen werden wollen oder eine Leitung das Gebiet der Kommune quert, sollte geklärt werden welche Baumaßnahmen notwendig sind und zu welchem Zeitpunkt. Darauf aufbauend empfiehlt es sich, die Baumaßnahmen mit anderen Maßnahmen, z. B. Glasfaser- oder Fernwärmeausbau zu koordinieren und frühzeitig die genehmigungstechnischen und planerischen Voraussetzungen zu schaffen.
Das Projektbüro des Hydrogen Hubs steht für Fragen und weiter Informationen gerne zur Verfügung.
Projektbüro Hydrogen Hub Aachen
c/o Industrie- und Handelskammer Aachen
Postfach 10 07 40, 52007 Aachen
Theaterstr. 6 - 10, 52062 Aachen
Ansprechpartner:
Fabian Müller-Lutz
0241 4460116
Partner des „Hydrogen Hub Aachen“ sind die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie die Industrie- und Handelskammer Aachen. Darüber hinaus wird das Projekt durch die AGIT unterstützt.
Weitere Informationen online
Bundesnetzagentur - Wasserstoff-Kernnetz
BMWK - FAQ zum Wasserstoff-Kernnetz
Wasserstoff-Kernnetz - FNB GAS
H₂-Kernnetz | OGE
href="https://www.h2ercules.com/de-de">H₂ercules
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